Bereit  für  den  ersten  Kuss?
So einfach findest du heraus, ob du den
entscheidenden Schritt machen kannst!
www.VerdoppleDeineDates.de

KINOLEXIKON  

 GoBS

Basisdaten
Titel:Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
Abkürzung:GoBS
Art:Verwaltungsanweisung
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Steuerrecht
Datum des Gesetzes:7. November 1995
IV A 8 – S 0316 – 52/95
BStBl 1995 I S. 738
Inkrafttreten am:
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind von der deutschen Finanzverwaltung durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. November 1995 aufgestellte Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen.

Die GoBS stellen eine Erläuterung zum Handelsgesetzbuch und zur Abgabenordnung in Bezug auf die ordnungsmäßige Behandlung elektronischer Dokumente dar. Sie sind in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) entwickelt worden. Die GoBS werden seit dem Jahr 2005 durch die Projektgruppe „Überarbeitung der GoBS“ bei der AWV überarbeitet.[1]

In den GoBS wird die Behandlung aufbewahrungspflichtiger Daten und Belege in elektronischen Buchführungssystemen sowie in datensicheren Dokumentenmanagement- und revisionssicheren Archivsystemen geregelt. Die GoBS behandeln dabei auch Verfahrenstechniken wie Scannen und Datenübernahme. Ein wesentlicher Kernpunkt ist das sogenannte Interne Kontrollsystem (IKS). Die GoBS enthalten die Vorgaben für die Verfahrensdokumentation[2], die zum Nachweis des ordnungsmäßigen Betriebes des Systemes erforderlich ist.

Unmittelbar haben sie nur für steuerliche Buchführung Geltung. Da jedoch zahlreiche – gerade kleine und mittlere (KMU) – Unternehmen eine Einheitsbilanz erstellen, wirken sie sich auch auf die handelsrechtliche Buchführung aus. Denn wenn eine solch große Zahl von Kaufleuten diesen Regeln folgt, werden sie zum Handelsbrauch und somit zu handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Siehe auch

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme Stand:7. November 1995 (PDF-Datei; 57 kB)

Einzelnachweise

  1. „AWV Projektgruppe zur Überarbeitung der GoBS“. Mit der Veröffentlichung der neuen GoBS durch die Bundesfinanzbehörden wird nicht vor 2007 gerechnet.
  2. Zur Umsetzung siehe das Buch Verfahrensdokumentation nach GoBS. Code of Practice. VOI Verband Organisations- und Informationssysteme e.V., Bonn, 1999, ISBN 3-932898-04-4.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

© Diese Definition / dieser Artikel zu GoBS stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu GoBS , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. © Diese Definition / dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen.